Während
unserer Codierungstermine werden wir oftmals danach gefragt, worauf
beim Verkauf eines codierten Fahrrads zu achten ist.
Grundsätzlich
sollten Sie - wenn Sie Ihr codiertes Fahrrad irgendwann einmal
weiterverkaufen möchten - einen Kaufvertrag
abschließen. Dieser
sollte neben den vollständigen Adressen von
Käufer und
Verkäufer auch eine möglichst genaue Beschreibung des
Fahrrads enthalten. Außerdem sollten die Rahmennummer sowie
die
Codenummer darauf vermerkt sein. Damit ist die Eigentumslage dann
zweifelsfrei belegt.
Geben Sie den
Ihnen bei der Codierung ausgehändigten Erfassungsbogen an den
Käufer weiter.
Service
des
ADFC KV Wolfenbüttel: Kaufvertrag für
Gebrauchtfahrräder
Einen Vordruck
für einen solchen Kaufvertrag erhalten Sie z. B. beim
ADFC
Wolfenbüttel im Zentrum für Umwelt und
Mobilität
(Z/U/M/), Stadtmarkt 11 in Wolfenbüttel. Außerdem
bieten wir
Ihnen diesen Kaufvertrag hier zum Download an: